Steuerreform 2021/2022 mit Änderungen beschlossen

Aufgrund der nunmehr (mit kleinen Änderungen) beschlossenen Steuerreform dürfen wir wie folgt nochmals die wichtigsten Punkte zusammenfassen:

  1. Die bisherigen 5% Umsatzsteuer für die Gastronomie und Hotellerie wurden nicht verlängert und enden somit am 31.12.2021. Bitte stellen Sie Ihre Registrierkasse mit 1.1.2022 wieder auf 10% und 20% um. Bitte nicht auf den Belegabschluss per 31.12.2021 und den Jahresbeleg vergessen.
  2. Der Einkommensteuertarif 3 wird nunmehr als Mischsatz von 32,5% bereits ab 1.1.2022 festgesetzt. Ab 2023 sinkt dieser dann auf 30%.
  3. Für 2023 kommt der neue Steuersatz von 41% auch bereits ab 1.1.2023 gelten, und dann ab 1.1.2024 40%, somit wird in beiden Fällen eine unterjährige Umstellung vermieden.
  4. Lt. Initiativantrag soll der steuerfreie Corona-Bonus von € 3.000,00 doch für das Jahr 2021 kommen, die Regelung sah vor, dass die Mitarbeiter diese Prämie ohne Lohnsteuer- und SV-Abzug erhalten und der Dienstgeber auch keine Lohnnebenkosten hat. Ob dies genau wieder so umgesetzt wird, soll noch entschieden werden.
  5. Senkung des IE-Beitrages auf 0,1% ab 1.1.2022.
  6. Ab 1. Jänner 2022 wird der Grundfreibetrag vom Gewinnfreibetrag von 13 % auf 15 % erhöht. Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag beträgt unverändert 13 % des Gewinns.
  7. Der Sozialversicherungsbonus wird von bisher 400 auf maximal 650 Euro pro Jahr erhöht. Für Pensionistinnen und Pensionisten wird der Pensionistenabsetzbetrag angehoben.
  8. Anpassung bei der steuerfreien Mitarbeitergewinnbeteiligung (§ 3 (1) Z 35 lit b EStG) (Höchstgrenze ist nun das EBIT des Vorjahres, bisher Vorjahresgewinn des Unternehmens). Es können ab 2022 dann bis zu EUR 3.000, — pro Mitarbeiter und pro Jahr steuerfrei (aber nicht SV-frei) diese Beträge ausbezahlt werden.

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