Corona Newsletter Update vom 01.03.2021

Liebe Klientinnen und Klienten,

wir dürfen Ihnen wieder einige Neuerungen und Anpassungen wie folgt zusammenfassen:

1. Verlängerung der Stundungsmöglichkeiten ÖGK und Finanzamt

Die ÖGK und die Finanzbehörden gehen dabei akkordiert vor.

Nachstehend die angepassten Rahmenbedingungen:

  • Beitragszeiträume Februar bis April 2020 als Zahlungsziel für verzugszinsenfrei gestundete Beiträge gilt der 30.6.2021.
  • Beitragszeiträume Mai bis Dezember 2020 Beiträge, für die bereits Ratenzahlungen oder Stundungen bestehen, können abweichend von der jeweils bereits getroffenen Vereinbarung bis spätestens 30.6.2021 eingezahlt werden. Bestehende Vereinbarungen mit der ÖGK können jedoch auch aufrecht bleiben und die Zahlungen wie bisher fortgeführt werden.
  • Beitragszeiträume Jänner bis Mai 2021 für die Beitragszeiträume Jänner bis Mai 2021 kann die ÖGK bei glaubhaften Corona bedingten Liquiditätsproblemen Stundungen bis 30.6.2021 gewähren.
  • Beitragszeiträume ab Juni 2021 Ab dem Beitragszeitraum Juni 2021 gelten die herkömmlichen Zahlungsfristen.
  • Ratenvereinbarungen:  Kann das Zahlungsziel per 30.6.2021 nicht erfüllt werden, sind bei Corona bedingten Liquiditätsproblemen Ratenzahlungen bis längstens 30.9.2022 möglich. Ein Ratenantrag steht ab 1.6.2021 in WEBEKU zur Verfügung.

Die Verzugszinsen werden ab 1.7.2021 bis 30.9.2022 um 2 % auf 1,38 % reduziert. Bestehen trotz intensiver Bemühungen der Betriebe zum 30.9.2022 noch Rückstände, kann die ÖGK unter strikt einzuhaltenden und strengen Voraussetzungen Erleichterungen für weitere 21 Monate – also bis maximal 30.6.2024 – gewähren (Raten).

Zahlungsinformationen: Achten Sie bitte darauf, dass die Beitragsrückstände möglichst überschaubar bleiben und planen Sie deren geordneten Abbau frühzeitig. Eine tagesaktuelle Kontoinformation kann zu diesem Zweck jederzeit über WEBEKU abgerufen werden. Die ÖGK unterstützt die Betriebe auch zeitgerecht durch den Versand von entsprechenden Zahlungsinformationen. Weitere Details und einen Fragen-Antworten-Katalog finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.864133&portal=oegkdgportal.

2. Homeoffice Regelung beschlossen

Die Homeoffice Regelung (Steuerlich) wurde nunmehr beschlossen. Unter nachfolgendem Link finden Sie alle relevanten Informationen:

https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/home-office-pauschale.html

Wichtig ist, dass laut dem aktuellen Entwurf zum arbeitsrechtlichen Teil (soll erst im Laufe des März beschlossen werden), eine Änderung in der Lohnkontenverordnung vorgesehen ist. Hierbei müssen beim Lohnkonto künftig die Anzahl der Homeoffice-Tage angeführt und verpflichtend in das L16 übernommen werden.

3. FAQ Lockdown-Umsatz erweitert

Es werden wie schon bisher die FAQs ständig erweitert, den aktuellen Stand finden Sie unter:

https://www.umsatzersatz.at/indirekt/#faqs

4. FAQ Ausfallbonus

Es werden wie schon bisher die FAQs ständig erweitert, den aktuellen Stand finden Sie unter:

https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/ausfallsbonus.html

Bleiben Sie Gesund

Ihr BHM-Team

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