Neue KFZ-Steuer für E-Autos und weitere Ankündigungen bzgl. Steueränderungen
Die neue Regierung hat ihre Arbeit aufgenommen und schon einige Änderungen beschlossen bzw. Neuerungen angekündigt. Ab 1. April 2025 wird die motorbezogene Versicherungssteuer für reine Elektroautos vermutlich wie folgt berechnet (§ 6 Abs 1 Z 2 Versicherungssteuergesetz): Für Kraftfahrzeuge der Klasse M1 mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen, ausgenommen Wohnmobile der Aufbauart „SA“, … Weiterlesen