Begünstigte Umwandlung von virtuellen Anteilen für Start-ups im Rahmen des AbgÄG 2024
Sehr geehrte Klientinnen und Klienten! Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2024 wird es nun möglich sein, virtuelle Anteile auf Start-up-Mitarbeiterbeteiligungen umzustellen, ohne sofort eine Bewertung und Besteuerung durchführen zu müssen. Dieser Vorgang ist vorerst auf die Zeitspanne vom 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2025 begrenzt. Ausgangslage Im Gegensatz zu echten Unternehmensanteilen, die durch das Start-Up-Förderungsgesetz steuerlich … Weiterlesen