Newsletter vom 25.3.2020
1. Kurzarbeit KUA Aufgrund der gestrigen Mitteilungen, hat das AMS (Hr. Kopf) darauf aufmerksam gemacht, dass die Auszahlung der KUA Rückvergütung mindestens 30 Tage nach Einreichung der monatlichen Auftragsunterlagen dauern wird. D.h. für die März-Abrechnungen wird es bis mindestens Ende April 2020 dauern, bis die KUA Gelder an die Unternehmen rückgeführt werden. Der AMS Chef … Weiterlesen