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Investment Controlling
Einleitung
Die stürmischen Zeiten sind in den letzten Jahren an den Kapitalmärkten nicht nur häufiger sondern auch stärker geworden. Nicht zuletzt auch die zunehmende Komplexität von Finanzprodukten stellt Entscheidungsträger, die für die Verwaltung von Vermögen verantwortlich sind, vor große Herausforderungen.
Als Folge haben nicht nur die Schadensfälle in Zahl und Höhe zugenommen, sondern sind auch die daraus resultierenden zivil- aber auch strafrechtlichen Haftungsrisiken für die verantwortlichen Organe deutlich gestiegen. Insbesondere wenn es sich um treuhändig zur Verwaltung überlassenes Vermögen handelt, ist seitens der Organe höchste Sorgfalt angebracht.
Investment Controlling unterstützt bei der Planung, Kontrolle und Steuerung der Vermögensbewirtschaftung und reduziert Risiken und Kosten der Veranlagung.
Funktion von Investment Controlling
Der Investment Controller vertritt die Interessen des Kunden im gesamten Prozess der Vermögensbewirtschaftung. Um tatsächlich ausschließlich im Interesse des Kunden agieren zu können, sind vollständige Unabhängigkeit und Objektivität unabdingbare Voraussetzungen. Der Investment Controller hat keine Vermittlungsgebühren zu akzeptieren und auch keine Finanzprodukte zu vertreiben.
Beratung hinsichtlich der Anlageorganisation
Die Definition des Anlageziels hat unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Anlegers bzw. etwaiger rechtlicher Vorgaben (wie z.B. Stiftungszweck, Statuten, Satzung, gesetzliche Vorgaben, etc.) zu erfolgen. Darauf basierend wird die passende Anlagestrategie abgeleitet, die das Fundament einer erfolgreichen Veranlagung bildet.
Die Auswahl der geeigneten Vermögensverwalter sollte im Rahmen einer Ausschreibung erfolgen. Um Leistungen und Entgelt vergleichen und bewerten zu können, sind den Bewerbern die wesentlichen Kriterien der Veranlagung vorzugeben.
Bei der Ausgestaltung der Verträge (Bandbreiten für Asset-Klassen, Pflichten, Anlagerestriktionen, etc.) ist auf die Formulierung klarer und zielorientierter Aufträge zu achten, um anschließend im Rahmen der Vermögensbewirtschaftung eine taugliche Grundlage für die laufende Kontrolle zu haben.
Laufendes Monitoring der Veranlagung
Die unabhängige Kontrolle der auftragskonformen Umsetzung der Veranlagungsstrategie ist eine Kerntätigkeit des Investment Controllers. Die Ausübung dieser Funktion erfordert Unabhängigkeit, fachspezifisches Know-how und eine entsprechende informationstechnische bzw. organisatorische Infrastruktur. In der Praxis ist festzustellen, dass die üblicherweise im Veranlagungsprozess involvierten Personen bzw. Institutionen (Kapitalanlagegesellschaften, Depotbanken, Vermögensverwalter, Organe) aus verschiedensten Gründen eine unabhängige Kontrollfunktion nicht wahrnehmen können.
Der Investment Controller kontrolliert insbesondere:
- die Auftragskonformität: Einhaltung der Bandbreiten für Anlageklassen und Fremdwährungen sowie der Anlagerestriktionen
- die Einhaltung der Konditionen: Kosten- und Gebührenbelastungen, Kursabrechnungen
- die Risiken der Einzel- und Gesamtanlagen: Ermittlung von Volatilitäts- und Risikokennzahlen
- die Qualität der Vermögensbewirtschaftung: Performanceanalyse, Vergleich mit anderen Vermögensverwaltern bzw. Fonds (Benchmarking)
Um Kosteneffizienz gewährleisten zu können, hat die Kontrolle der Spesen-, Gebühren- und Transaktionsabrechnungen lückenlos zu erfolgen. Hinweisen auf verdeckte Kosten ist gesondert nachzugehen. In der Praxis sind dabei insbesondere folgende Punkte zu hinterfragen:
- Wurde bei der Auswahl der Investmentfonds nach einem nachvollziehbaren „Best-in-class“-Ansatz vorgegangen?
- Wie hoch ist der Anteil von Eigenprodukten? Wie hoch sind die Gebühren bei Eigenprodukten?
- Gibt es Doppelbelastungen mit Gebühren durch den Einsatz von Strategiefonds?
- Gibt der Vermögensverwalter Retrozessionen ausnahmslos an den Kunden weiter?
- Wurden bei Fonds institutionelle Fondsklassen gezeichnet? Bei Retailklassen ist die Managementgebühr deutlich höher. Dies führt nicht selten zu Interessenskonflikten.
- Welche Kosten verursacht die Absicherung von Fremdwährungsrisiken? Abweichungen zwischen Kassa- und Terminkurs sowie unnötig kurze Laufzeiten von Termingeschäften (und dadurch bedingte oftmalige Verlängerungen) können zu einer Vervielfachung der Kosten bei Währungsabsicherungen führen.
- Werden zusätzlich zu den Verwaltungskosten externe Spesen (z.B. Brokerspesen) belastet oder handelt es sich um eine Pauschalgebühr?
Berichtswesen
In der Praxis wird - zur Diversifizierung des Risikos - die Veranlagung größerer Vermögen auf mehrere (Depot)Banken und Vermögensverwalter aufgeteilt. Die Berichte von Banken bzw. Verwaltern unterscheiden sich hinsichtlich Inhalt und Qualität deutlich. Darüber hinaus besteht das Gesamtvermögen neben Finanz-Vermögenswerten oft auch aus anderen Vermögensklassen (z.B. Immobilien, Kunstgegenstände, Private Equity-Beteiligungen). Eine wesentliche Funktion des Berichtswesens ist es, sämtliche Vermögenswerte konsolidiert darzustellen, um dem Kunden eine Steuerung des gesamten Vermögens zu ermöglichen.
Ein leistungsfähiges Controlling ermöglicht die Erfassung sämtlicher Transaktionen und Bewertung der Positionen auf täglicher Basis. Durch diese zeitnahe Überwachung und Kontrolle hat Investment Controlling die Funktion eines Frühwarnsystems.
Fazit
Investment Controlling bietet die erforderlichen Methoden und Instrumente zur Planung, Kontrolle und Steuerung der Vermögensbewirtschaftung und leistet als Frühwarnsystem einen entscheidenden Beitrag zum Risikomanagement.
Bild: © Henry Schmitt - Fotolia
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