Geldwäschebestimmungen der GewO unter Berücksichtigung der Änderungen durch die Geldwäsche-Novelle

Die 4. Geldwäsche-RL wurde erlassen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen und bringt besonders für Gewerbetreibende einige Änderungen. Die 4. Geldwäsche-Richtlinie wirkt sich für Gewerbetreibende in den Bereichen Risikoanalyse, Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden, Meldepflichten, Whistleblowing und Sanktionen bei Pflichtverletzung aus. § 365m1 Abs 2 GewO bestimmt den personellen Anwendungsbereich für folgende Gewerbetreibende: Handelsgewerbetreibende einschließlich Versteigerern Barzahlungen … Weiterlesen

Elektroauto – Vorteile für Unternehmen und Dienstnehmer

Unternehmersicht: Vorteile bei der Nutzung von reinen Elektroautos: Bei Anschaffungskosten bis zu brutto € 40.000,- Vorsteuerabzug möglich § 12 Abs 2 Z 2a UstG NoVA-Befreiung § 3 Z 2 NoVAG Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer § 4 Abs 3 Z 6 VersStG Förderungen, da Arbeitsbuch Oberlaa 2017, S 147 ff Niedrigere Treibstoffkosten Dienstnehmer werden vom … Weiterlesen

Immobilienertragsteuer – Hauptwohnsitzbefreiung

Neben der Herstellerbefreiung und der Befreiung für Enteignung ist die Hauptwohnsitzbefreiung einer der wesentlichen Befreiungstatbestände. Als Hauptwohnsitz wird der Mittelpunkt der Lebensinteressen definiert. Diese Befreiung kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen: • Der Veräußerer muss von der Anschaffung bis zur Veräußerung durchgehend mindestens 2 Jahre dort seinen Hauptwohnsitz gehabt haben. • Der Veräußerer muss innerhalb … Weiterlesen

Die Befreiung für Kleinunternehmer nach § 6 Abs 1 Z 27 UstG

Ab 2017 werden für die Berechnung der Umsatzgrenze von netto € 30.000,00 die umsatzsteuerfreien Umsätze nicht mehr miteinberechnet. Somit darf die Umsatzgrenze nicht bzw. nur einmal in 5 Jahren um max. 15% überschritten werden. Durch diese Änderung soll eine Vereinfachung für jene Unternehmer erreicht werden, die neben ihrer grundsätzlich umsatzsteuerfreien Tätigkeit auch geringe steuerpflichtige Umsätze … Weiterlesen