Geschäftsführerhaftung gemäß § 9 BAO
Durch die Entscheidung des BFG vom 17.10.2018 (RV/7100468/2016) wird festgelegt, dass Vertreter gemäß § 80 BAO für die Abgaben des vertretenen Abgabenpflichtigen haften (z.B. Geschäftsführer haftet für GmbH), wenn diese aufgrund einer schuldhaften Pflichtverletzung des Vertreters nicht eingebracht werden können. Vertreter haben insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die Abgaben der juristischen Person entrichtet werden. … Weiterlesen