Neue Sachbezugswerte für Kraftfahrzeuge
Die neuen Sachbezugswerte wurden durch die Verordnung BGBl Nr. 314 vom 31.10.2019 festgelegt. Für Kraftfahrzeuge, welche erstmals vor dem 1.4.2020 zugelassen werden, gelten die bisherigen Regelungen. Es sind 2% der Anschaffungskosten des Kfz (inkl. USt und NoVA), maximal € 960,- monatlich als Sachbezug anzusetzen. Beträgt der maximale CO2-Emissionswert 130 g (Erstzulassung 2016 oder vorher) beziehungsweise … Weiterlesen