Familienbonus Plus ab 01.01.2019
Es handelt sich hierbei um einen Absetzbetrag von der Einkommensteuer, welcher direkt die Einkommensteuer reduziert. Es kommt also nicht wie bei Freibeträgen oder außergewöhnlichen Belastungen zu einer Kürzung der Steuerbemessungsgrundlage. Durch den Familienbonus entfallen die Absetzung von Kinderbetreuungskosten und der Kinderfreibetrag als außergewöhnliche Belastung. Antragstellung: Berücksichtigung über die Lohnverrechnung mittels Formular E30. Dienstgeber muss aufgrund … Weiterlesen