WiEReG: Jährliche Überprüfung und aktuelle Neuerungen
Das Gesetz sieht mindestens eine jährliche Überprüfung der gemeldeten Daten vor. Somit ist heuer erstmals eine Überprüfung der Vorjahresmeldungen durchzuführen. Mit dem EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 erfolgten zudem mehrere Anpassungen des WiEReG.(EU-FinAnpG 2019 – https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/I/I_00644/index.shtml ) Allfällige Änderungen der wirtschaftlichen Eigentümer oder obersten Rechtsträger sind im Register innerhalb von vier Wochen ab Kenntnis zu melden. Wesentliche laufende … Weiterlesen