Newsletter vom 30.3.2020

1. Härtefonds

Ab Freitag 17 Uhr konnten die Anträge eingereicht werden, was natürlich zunächst zu einem Zusammenbruch der WKO Server geführt hat. Nunmehr ist die erste Welle vorbei und es funktioniert soweit ohne Probleme.

Folgendes ist uns aufgefallen, gegenüber Freitag:

1. Es wurde nunmehr ein maximaler NETTOEINKOMMEN von EUR 33.812 als Höchstgrenze eingeführt. Dies errechnet sich wie folgt: letzter Einkommensteuerbescheid ist heranzuziehen und hierbei das Einkommen zu nehmen und davon die weiter oben angeführt endgültige Einkommensteuer abzuziehen. Liegt dieser Betrag über 33.812,– dann können Sie gar keinen Antrag stellen. Dies ist insofern interessant, weil in der Richtlinie steht:

Im letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr darf das Einkommen vor Steuern und Sozialversicherungsabgaben maximal 80% der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage betragen. Förderungswerber, die über keinen Einkommensteuerbescheid verfügen, haben ihre Einkünfte auf Jahresbasis selbst zu schätzen.

Die Höchstbemessungsgrundlage für 2018 betrug EUR 71.820,–, 80% davon sind 57.456,–. Bei diesem Einkommen haben Sie ca. 17.000,– SVS Beiträge zu zahlen, wenn Sie diese Beiträge wieder hinzurechnen, dann kommen Sie auf rund 74.456,– und liegen darüber. Also die nunmehr in den Bemerkungen angeführten Beträge Nettoeinkommen sind nach Abzug von Steuern und SVS-Beiträgen. Im obigen Bespiel liegt z.B. der Gewinn bei 53.450 vor Steuern, mach rund 15.800,– Einkommensteuer, somit liegt das Nettoeinkommen bei 36.550,– und somit über der Grenze = Antra kann nicht gestellt werden.

2. Antragsteller

Antragsteller ist immer der Gesellschafter, Einzelunternehmen, neuer Selbständiger. Bitte niemals die OG oder GmbH. Bitte achten Sie auch darauf, dass Sie wenn Sie über Ihren WKO Firmenaccount einsteigen, dann die Steuernummer der Firma hinterlegt ist, und diese dann nicht zusammen stimmt.

3. Mögliche Änderung

Gemäß den Informationen der Politik vom Wochenende soll eventuell eine Anpassung kommen, dass das Mindesteinkommen von EUR 5.527,92 aufgehoben werden soll. Ebenso soll es für Jungunternehmer, die nach dem 31.12.2019 gegründet haben, eine Aufnahme geben. Wir bleiben wir dran und berichten sobald es etwas Neues gibt.

4. Phasen und Auszahlungen

Der Härtefonds hat 2 Phasen. In der Phase 1 (aktuell) wird zwischen 500-1000,– sofort ausgezahlt. Betrug Ihr Einkommen zwischen 5.527,92 erhalten Sie 500,–, darüber 1.000,–. Wenn Sie keinen Einkommensteuerbescheid haben, dann erhalten Sie vorerst EUR 500,–.

In der Phase 2 (Richtlinien derzeit in Ausarbeitung), erhalten Sie bis zu EUR 2.000,– pro Monat, abhängig von der Einkommenseinbuße und dies max. 3 Monate (= max. EUR 6.000,–). Diese Phase 2 soll Einkommenseinbußen abfedern.

5. KUR/GLN Was ist das? Und Wo finde ich diese Nummer?

  • KUR ist die Abkürzung für Kennzahl des Unternehmens Registers.
  • GLN ist die Abkürzung für Global Location Number.

Freie Dienstnehmer müssen weder KUR noch GLN angeben.

WKO-Mitglieder finden ihre GLN (der öffentlichen Verwaltung) bei ihrem eigenen Eintrag im Firmen A-Z unter firmen.wko.at.

Als Unternehmen das im Unternehmensserviceportal (www.usp.gv.at) registriert ist finden Sie Ihre KUR und Ihre GLN (Bezeichnung: SEK) nach dem Login im Block „Mein USP“ auf „Unternehmensdaten“.

Nicht protokollierte Einzelunternehmen sind zudem im Ergänzungsregister für sonstige Betroffene (ERsB) erfasst und können ihre GLNs unter www.ersb.gv.at abfragen. Nach Einstieg zur „Beauskunftung“ ist auf den Reiter „Funktionsträger“ zu wechseln und dort bei „Natürliche Person“ der eigene Name und das Geburtsdatum einzugeben. Alternativ kann der Eintrag auch direkt unter dem Reiter „Betroffene“ gesucht werden. Verwenden Sie dazu als Suchparameter im Feld „Bezeichnung“ folgende Eingabe: *Nachname*Vorname* (bitte die Sterne (*) unbedingt wie angegeben verwenden). Nachdem Sie die Suche gestartet haben, erhalten Sie die Suchergebnisse direkt unter der Suchmaske.

Bei Ihrem Eintrag klicken sie dann auf das PDF-Symbol ganz rechts unterhalb des Druckersymbols. Im PDF-Dokument finden Sie in der 4. Zeile eine Zahl nach „SEKUNDÄR ID“, diese ist die GLN. In der 5. Zeile finden Sie die KUR.

6. Link zu den Förderdetails

Hier nochmal der Link zu den Förderdetails: https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html

2. Notfallfonds

Die Richtlinien des Notfallfonds sollen bis Ende dieser Woche fertig sein. Eine Antragstellung soll ab Anfang nächster Woche möglich sein und dann soll die Auszahlung innerhalb von einer Woche erfolgen.

Erste Informationen hierzu sind: es wird zunächst ein Kredit in Höhe eines Quartalsumsatze gewährt. Damit soll der Unternehmer seine Kosten wie Miete, Strom, Einkauf, etc. abdecken. Nach Ablauf des Jahres 2020 soll dann ein Vergleich stattfinden und der Schaden festgestellt werden. Dieser Schaden wird dann in max. Ausmaß von 75% in einen verlorenen Zuschuss umgewandelt. Der Rest des Kredites muss zurückgezahlt werden.

Auch hier bleiben wir dran.

Achtung: Sie können vom Härtefonds in den Notfallfonds wechseln. Beides geht parallel nicht. Hat man zunächst beim Härtefonds beantragt und wechselt dann in den Notfallfonds, werden Beiträge des Härtefonds bei Notfallfonds abgezogen.

3. Telefonische Erreichbarkeit

Hier möchten wir Sie bitte, unsere MitarbeiterInnen direkt auf Ihrer Durchwahl anzurufen. Falls unsere MitarbeiterInnen telefonieren, sind Sie nicht erreichbar. Bitte hinterlassen Sie KEINE NACHRICHTEN auf der Mobilbox, sondern senden Sie in diesem Fall ein E-Mail. Das Abhören der Mailboxen führt zu einem zusätzlichen Aufwand und dazu das es weitere Verzögerungen in der Bearbeitung kommen kann.

Es ist uns bewusst, dass Sie alle in dieser schwierigen Situation viele Fragen haben und wir bemühen uns diese auch möglichst rasch abzuarbeiten. Also erreichen Sie uns direkt nicht, dann teilen Sie uns Ihr Anliegen bitte per E-Mail mit.

Bitte verwenden Sie auch die Durchwahlen der jeweiligen MitarbeiterInnen, da es sonst sein kann, dass Sie aufgrund der Ringleitung eine Nachricht bei falschen MitarbeiterInnen hinterlassen.

Danke für Ihr Verständnis.

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