Zinsanpassung für Rückstände beim Finanzamt

Sehr geehrte Klientinnen und Klienten,

aufgrund der Anpassung des Euribors seitens der EZB ergeben sich nunmehr folgende gesunkene Zinsen für Rückstände beim Finanzamt:

BMF-Erlass betreffend Zinsanpassung bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde-, Umsatzsteuer- und Rückerstattungszinsen veröffentlicht

Das BMF hat – aufgrund der Leitzinssenkung der EZB um 3,62 Prozentpunkte – seinen Erlass betreffend Zinsanpassung bei Stundungs-, Anspruchs-, Beschwerde-, Umsatzsteuer- und Rückerstattungszinsen angepasst und in der Findok veröffentlicht.

Der Basiszinssatz beträgt nun 3,03 %. Mit Wirksamkeit ab 18.09.2024 ergeben sich daraus folgende Zinssätze gemäß BAO:

Stundungszinsen gem. § 212 Abs. 2 BAO: 7,53 %

Aussetzungszinsen gem. § 212a Abs. 9 BAO: 5,03 %

Anspruchszinsen gem. § 205 Abs. 2 BAO: 5,03 %

Beschwerdezinsen gem. § 205a Abs. 4 BAO: 5,03 %

Umsatzsteuerzinsen gem. § 205c Abs. 5 BAO: 5,03

Für etwaige Fragen oder Anliegen stehen wir gerne jederzeit zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr BHM-Team

Schreiben Sie einen Kommentar