Aufgrund der nunmehr (mit kleinen Änderungen) beschlossenen Steuerreform dürfen wir wie folgt nochmals die wichtigsten Punkte zusammenfassen:
- Die bisherigen 5% Umsatzsteuer für die Gastronomie und Hotellerie wurden nicht verlängert und enden somit am 31.12.2021. Bitte stellen Sie Ihre Registrierkasse mit 1.1.2022 wieder auf 10% und 20% um. Bitte nicht auf den Belegabschluss per 31.12.2021 und den Jahresbeleg vergessen.
- Der Einkommensteuertarif 3 wird nunmehr als Mischsatz von 32,5% bereits ab 1.1.2022 festgesetzt. Ab 2023 sinkt dieser dann auf 30%.
- Für 2023 kommt der neue Steuersatz von 41% auch bereits ab 1.1.2023 gelten, und dann ab 1.1.2024 40%, somit wird in beiden Fällen eine unterjährige Umstellung vermieden.
- Lt. Initiativantrag soll der steuerfreie Corona-Bonus von € 3.000,00 doch für das Jahr 2021 kommen, die Regelung sah vor, dass die Mitarbeiter diese Prämie ohne Lohnsteuer- und SV-Abzug erhalten und der Dienstgeber auch keine Lohnnebenkosten hat. Ob dies genau wieder so umgesetzt wird, soll noch entschieden werden.
- Senkung des IE-Beitrages auf 0,1% ab 1.1.2022.
- Ab 1. Jänner 2022 wird der Grundfreibetrag vom Gewinnfreibetrag von 13 % auf 15 % erhöht. Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag beträgt unverändert 13 % des Gewinns.
- Der Sozialversicherungsbonus wird von bisher 400 auf maximal 650 Euro pro Jahr erhöht. Für Pensionistinnen und Pensionisten wird der Pensionistenabsetzbetrag angehoben.
- Anpassung bei der steuerfreien Mitarbeitergewinnbeteiligung (§ 3 (1) Z 35 lit b EStG) (Höchstgrenze ist nun das EBIT des Vorjahres, bisher Vorjahresgewinn des Unternehmens). Es können ab 2022 dann bis zu EUR 3.000, — pro Mitarbeiter und pro Jahr steuerfrei (aber nicht SV-frei) diese Beträge ausbezahlt werden.