Sehr geehrte Klientinnen und Klienten!
Wir möchten Sie wieder über einige Neuerungen informieren:
- Kurzarbeit Phase III
Die Kurzarbeit Phase III kann nunmehr über das eAMS Konto beantragt werden. Details hierzu haben wir schon zusammengefasst, wir verweisen hierzu auf unsere Newsletter 25.9.2020.
Bitte beachten Sie, dass die im Rand gestandene Rückforderung von KUA Zahlungen für jene Mitarbeiter, die in der Phase I für die KUA gemeldet waren und nicht einen vollen Monat im Unternehmen tätig waren, nunmehr gestrichen wurde. Ebenso ist nunmehr kein Sanierungsbegehren mehr erforderlich.
Für die Phase II und Phase III muss unbedingt ein vollendeter Kalendermonat vorliegen.
- Härtefallfonds
Bisher konnten zwischen März und Dezember 2020 6 Zeiträume für den Härtefallfondszuschuss ausgewählt werden. Nunmehr wird dies auf 12 Zeiträume von März 2020 bis März 2021 verlängert. Wie schon berichtet können die Zeiträume individuell gewählt werden bzw. auch weniger Zeiträume abgerechnet werden. Die Richtlinien für die Rahmenbedingungen bleiben vorerst aufrecht.
- Fixkostenzuschuss Phase 2
Die Antragstellung für die neue Phase ist immer noch nicht möglich. Österreich wartet immer noch auf die Genehmigung der EU. Bei der Abrechnung der Phase 1 kommt es derzeit aufgrund von verstärkter Prüfungstätigkeit seitens der Unterlagen des Finanzamtes zu Verzögerungen bei der Auszahlung. Insbesondere werden die Umsatzausfälle und natürlich die Kostenabrechnungen geprüft. Ebenso wurden mit dieser Woche die FAQs für den Fixkostenzuschuss nochmals angepasst und einige Klarstellung eingearbeitet.
Die Letztversion ist unter www.fixkostenzuschuss.at aufgerufen werden.
- NPO-Fonds
Mit dem NPO-Fonds unterstützt die österreichische Bundesregierung gemeinnützige Organisationen aus allen Lebensbereichen mit Zuschüssen, mit dem Ziel die Organisationen durch die Corona-Krise zu begleiten und sicherzustellen, dass die wesentlichen gesellschaftlichen Aufgaben weiterhin erfüllt werden können.
Die Antragsstellung ist bei dieser Förderung in zwei Phasen möglich. Bis 30. September 2020 können Sie die prognostizierten Kosten für die ersten drei Quartale 2020 angeben, eine erste Auszahlung erhalten und ab 1. Oktober die Abrechnung übermitteln. Mit 1. Oktober 2020 startet nun die zweite Phase. Für die Antragsstellung bedeutet das, dass statt der prognostizierten Kosten für die ersten drei Quartale 2020, nun die tatsächlich angefallenen Kosten anzugeben sind.
Hinweis für alle Antragstellenden, die Ihren Antrag noch nicht abgesendet haben!
Achtung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie bereits über www.npo-fonds.at eine Antragstellung begonnen haben, den Antrag aber noch nicht abgesendet haben. Da jedoch in der zweiten Phase des NPO-Fonds ab 1. Oktober 2020 auf einen neuen Antrag umgestellt wird, werden Ihre Antragsdaten, die nicht bis 30. September übermittelt sind, gelöscht. Das bedeutet, dass – wenn Sie erst ab 1. Oktober Ihren Antrag absenden möchten – Sie in diesem Fall Ihre Antragsdaten nochmals eingeben müssen.
Wir möchten Sie daher auf die Chance hinweisen, Ihren bereits begonnenen Antrag ohne Ihre Antragsdaten neuerlich ausfüllen zu müssen, noch bis 30. September 2020 (Ende des Arbeitstages) abzusenden!
Sollte sich dies bei Ihnen nicht ausgehen oder Sie beabsichtigen die Antragstellung und die Abrechnung gleich gemeinsam durchzuführen, können Sie ab 1. Oktober einen neuen Antrag stellen (Antrag und Abrechnung in einem Schritt = zweite Phase). Antragsfrist ist der 31.12.2020.
- EU-Meldepflichtgesetz
Das EU-Meldepflichtgesetz (EU-MPfG, BGBl 91/2019) verpflichtet Intermediäre und/oder den Steuerpflichtigen grenzüberschreitende Gestaltungen unter den darin genannten Voraussetzungen elektronisch über FinanzOnline zu melden. Das Gesetz ist mit 1.7.2020 in Kraft getreten. Nach dem Gesetzeswortlaut hätten Gestaltungen, deren erster Schritt zwischen 25.6.2018 und 30.6.2020 gesetzt worden ist, bereits bis 31.8.2020 gemeldet werden müssen. Ab 1.7.2020 konzipierte, vermarktete, organisierte oder zur Umsetzung bereit gestellte Gestaltungen sind innerhalb von 30 Tagen zu melden. COVID-19 bedingt hat das BMF in einem Entwurf eines BMF- Informationsschreiben kundgetan, die Frist für die elektronische Übermittlung der Erstmeldung von meldepflichtigen Gestaltungen bis 31.10.2020 zu verlängern.
Das BMF hat uns informiert, dass ab sofort die Formulare iZm der Meldepflicht nach EU-MPfG in FinOnline wie folgt abrufbar sind:
- Formular zur Meldung einer grenzüberschreitenden Gestaltung iSd EU-MPfG an das Zentralverzeichnis der EU.
Das Formular ist unter „Weitere Services“ und „Weitere Funktionen“ abrufbar. Voraussetzung ist der Einstieg als „Supervisor“ oder die Vergabe der Berechtigung „Grenzüberschreitende Gestaltung“ im Bereich „Weitere Services“ in der Benutzerverwaltung. - Formular Befreiungsmeldung zu einer grenzüberschreitenden Gestaltung
Das Formular ist unter „Weitere Services“ und „Sonstige Anträge“ abrufbar. Voraussetzung ist der Einstieg als „Supervisor“ oder die Vergabe der Berechtigung „Befreiungsmeldung zu grenzüberschreitender Gestaltung“ im Bereich „Weitere Services“ in der Benutzerverwaltung.
- Investitionsprämie
Das Budget wurde mittlerweile auf EUR 2 Mrd. aufgestockt.
Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser Team.
Bleiben Sie Gesund
IHR BHM-Team