Sehr geehrte Klientinnen und Klienten,
aufgrund der Informationen in den letzten Tagen wollen wir über folgende geplante Neuerungen berichten:
- Die Steuerreform in Bezug auf die Senkung des Eingangssteuersatzes soll teilweise bereits heuer umgesetzt werden. Der Einkommensteuersatz soll von 25% auf 20% bereits mit Rückwirkung ab Jänner 2020 eingeführt werden. Wodurch sich durch die Aufrollung deutliche Gutschriften ergeben werden. Personen, die keine Einkommensteuer bezahlen soll als Ausgleich EUR 100,– erhalten.
- Es soll für Unternehmen eine Verlustrückverrechnung von Verlusten 2020 mit Gewinnen aus 2018 und 2019 geben.
- Es soll eine Investitionsprämie in Höhe von 14% kommen, die in den nächsten 6 Monaten (Juli bis Dezember 2020) Investitionen durchführen (Welche Art von Investitionen umfasst sind, wird noch ausgearbeitet). Wobei die Investitionsprämie Basis davon 7% sein wird und 14% soll es für Investitionen in Digitalisierung, Life Science und Gesundheitswesen geben. Eventuell wird diese Prämie auf 20% erhöht. Hier bleibt die genaue Gesetzeswerdung abzuwarten.
- Die Umsatzsteuer für Gastronomie, Kultur (Theater, Museen und Konzerte) und Medien (Kino, Zeitungen und Zeitschriften) soll von 1.7.2020 bis 31.12.2020 auf 5% gesenkt werden. Die Senkung im Bereich Gastronomie soll auch die Gastrobetriebe von Hotels, Buschenschank und Heurigen betreffen. Eine Senkung des Umsatzsteuer für Übernachtungen ist derzeit noch nicht vorgesehen.
- Die bisherigen Steuerstundungen sollen automatisch bis 15. Jänner 2021 verlängert werden.
- Für Arbeitslose soll es einen einmaligen Zusatzbetrag von EUR 450,– geben.
- Für Familien mit Kinder eine Bonuszahlung von EUR 360,– pro Kind kommen.
- Es soll auch eine Entlastung im Bereich Lohnnebenkosten kommen.
Diese Maßnahmen sollen im Rahmen der Regierungsklausur in den kommenden Tagen im Detail ausgearbeitet und dann vorgestellt werden. Wir bleiben für Sie natürlich am Ball und berichte, sobald alle Details bestätigt und veröffentlicht werden.