Neue KFZ-Steuer für E-Autos und weitere Ankündigungen bzgl. Steueränderungen

Die neue Regierung hat ihre Arbeit aufgenommen und schon einige Änderungen beschlossen bzw. Neuerungen angekündigt.

  1. Neue KFZ-Steuer für e-Autos

Ab 1. April 2025 wird die motorbezogene Versicherungssteuer für reine Elektroautos vermutlich wie folgt berechnet (§ 6 Abs 1 Z 2 Versicherungssteuergesetz):


Für Kraftfahrzeuge der Klasse M1 mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen, ausgenommen Wohnmobile der Aufbauart „SA“, bei denen das Basisfahrzeug ein Kraftfahrzeug der Klasse N ist, mit
a) rein elektrischem Antrieb je Kilowatt der um 45 Kilowatt verringerten Leistung des Elektromotors in Kilowatt
– für die ersten 35 Kilowatt 0,25 Euro,
– für die nächsten 25 Kilowatt 0,35 Euro,
– und für die darüberhinausgehenden Kilowatt 0,45 Euro;
es sind aber mindestens 10 Kilowatt anzusetzen;


sowie je Kilogramm des um 900 Kilogramm verringerten Eigengewichts in Kilogramm
– für die ersten 500 Kilogramm 0,015 Euro,
– für die nächsten 700 Kilogramm 0,030 Euro,
– und für die darüberhinausgehenden Kilogramm 0,045 Euro;
es sind aber mindestens 200 Kilogramm anzusetzen;

Dh. es wird sowohl auf die Leistung (Dauerleistung) als auch auf das Eigengewicht abgestellt:

Ein Beispiel:
Kona BJ 2020 hat lt. Zulassungsschein eine Leistung von 28kW und ein Eigengewicht von 1.727 kg. Aufgrund der Gesetzesvorlage wird die Berechnung wie folgt aussehen: für den Teil (Leistung) der Mindestbetrag anzusetzen (28 – 45kW = 0), dh. 10 kW € 2,50 UND für den Teil (Gewicht) € 17,31 = € 19,81 pro Monat.

BMW i3 BJ 2020 hat lt. Zulassungsschein eine Leistung von 75kW und ein Eigengewicht von 1.290 kg. Gemäß Berechnung wäre dann für den Teil (Leistung) ein Wert von € 7,50 und für den Teil (Gewicht) € 5,85 = € 13,35.

Weitere Ankündigungen für 2025 u. 2026:

  • Betriebsausgabenpauschalierung soll beim Umsatz auf EUR 320.000,– angehoben werden; 2026 soll der Umsatz auf EUR 420.000,– angehoben werden
  • Vereinfachung bei Betriebsanlagengenehmigung
  • Mitarbeiterprämie ab 2025 für alle Mitarbeiter(innen) von EUR 1000,– pro Jahr steuer- und SV-frei
  • Ab 1.7.2025 soll die Belegerteilungspflicht bis EUR 35,– Umsatz entfallen
  • Ab 1.7.2025 soll die NOVA für leichte Nutzfahrzeuge für Betriebe abgeschafft werden
  • Ab 2026 soll der Grundfreibetrag des Gewinnfreibetrag von EUR 33.000,– auf EUR 50.000,– angehoben werden
  • Anhebung der Luxustangente für PKW ab 2027 stufenweise auf EUR 65.000,– (sofern Budget es ermöglicht); für 2027 soll diese EUR 55.000,– betragen
  • Arbeiten in der Pension soll entlastet werden durch fixen Steuersatz auf Zuverdienst und Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen (ab 2026 geplant)
  • Überstunden sollen steuerlich begünstigt werden
  • Unternehmensübergaben sollen durch Anhebung des Veräußerungsfreibetrages von EUR 7.300,– auf EUR 45.000,– erleichtert werden und bei Nutzung des Hälfte Steuersatzes beim Verkauf/Betriebsaufgabe soll es kein Berufsverbot mehr geben.

Dies nur die wichtigsten Ankündigungen.

Sobald weitere Ankündigungen des Regierungsprogrammes umgesetzt werden, werden wir sie umgehend informieren.

Ihr BHM-Team

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