Sehr geehrte Klientinnen und Klienten!
Am 1. Dezember 2024 tritt das Grace-Period-Gesetz in Kraft, welches die Bundesabgabenordnung (BAO) um einen neuen Tax-Compliance-Mechanismus erweitert. Dieser Mechanismus, die Begleitung einer Unternehmensübertragung, richtet sich insbesondere an Familien, die planen, ein Unternehmen innerhalb von zwei Jahren an nahe Angehörige zu übertragen. Das Gesetz zielt darauf ab, den Übertragungsprozess zu erleichtern und steuerliche Risiken zu minimieren. Es ermöglicht Unternehmen künftig, während des Übergabeprozesses eine Begleitung durch die Abgabenbehörde in Anspruch zu nehmen.
Voraussetzungen
Für die Begleitung der Unternehmensübertragung berechtigt, sind natürliche Personen, die ein Einzelunternehmen betreiben, zu mindestens 50 Prozent an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft beteiligt sind, oder zu mehr als 25 Prozent beteiligt, allerdings auch zur Geschäftsführung befugt sind. Die Antragstellung ist ausschließlich dann möglich, wenn die Zuständigkeit für alle Beteiligten beim Finanzamt Österreich liegt.
Ablauf und Beendigung des Begleitungsprozesses
Typischerweise beginnt die begleitende Unternehmensübertragung mit einer Außenprüfung. Der Prozess erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen dem/den Übertragenden, dem Erwerber/den Erwerbern und den Finanzbehörden. Dazu kommen erweiterte Offenlegungspflichten. Es werden regelmäßige Kontrollgespräche geführt, in denen primär steuerliche Sachverhalte geklärt werden. Die Begleitung endet in der Regel mit dem Einreichen der letzten Abgabenerklärung, kann jedoch auch durch frühzeitige Anträge oder von Amts wegen vorzeitig beendet werden.
Vorteile
Die neue Regelung betont den kooperativen Ansatz, der auf eine effiziente und präventive Lösung steuerlicher Probleme abzielt. Familien, die diesen Mechanismus nutzen, können von erhöhter Rechts- und Planungssicherheit profitieren, während die Finanzbehörden durch die frühe Einbindung der Steuerpflichtigen eine effektivere Steuererhebung sicherstellen können.
Für etwaige Fragen oder Anliegen stehen wir gerne jederzeit zur Verfügung!
Ihr BHM-Team