Ab sofort können Sie sich über den aws Fördermanager für den Energiekostenzuschuss II bis 02.11.2023 voranmelden.
Details zum Energiekostenzuschuss II und zur Vorgehensweise finden Sie nachfolgend.
ENERGIEKOSTENZUSCHUSS II STARTET
Unternehmen müssen sich bis 02. November 2023 bei der aws voranmelden – Antragsstart für den EKZ II am 09. November 2023
Um Betriebe zielgerichtet bei den Mehrkosten durch die hohen Energiepreise zu unterstützen, gibt es die Pauschalförderung und den Energiekostenzuschuss.
- Pauschalfördermodell:
- Das Pauschalfördermodell richtet sich an Kleinst- und Kleinunternehmen.
- Sie erhalten eine Pauschalförderung bis zu 2.475 Euro, abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz.
- Einreichung und Abwicklung erfolgt ganz einfach online über das Unternehmensserviceportal und ist weitestgehend automatisiert.
- Bislang wurden rund 39.500 Kleinst- und Kleinunternehmen in Höhe von 26,3 Millionen Euro gefördert.
- Weitere Informationen unter: https://www.energiekostenpauschale.at/
- Energiekostenzuschuss:
- Der Energiekostenzuschuss richtet sich an Unternehmen aller Größenstufen.
- Subventioniert wird ein Teil der durch die gestiegenen Energiekosten verursachten Mehrkosten.
- Der Energiekostenzuschuss I hat Unternehmen im Zeitraum von Februar – Dezember 2022 unterstützt.
- Er richtete sich grundsätzlich an energieintensive Betriebe (mind. 3 Prozent der Energiekosten am Produktionswert), die ganz besonders unter den hohen Energiepreisen leiden.
- Nun folgt mit der technischen Voranmeldung für den Energiekostenzuschusses II der Start für die nächste Entlastungsphase, für einen Teil der Mehrkosten für Energie 2023.
- Diese technische Voranmeldung ist wichtig, um die Abwicklung des Energiekostenzuschuss II noch innerhalb des befristeten Krisenrahmens der EU zu gewährleisten, welcher derzeit mit 31. Dezember 2023 endet.
Informationen zum Energiekostenzuschuss II
- Pro Unternehmen können für 2023 Zuschüsse von 3.000 Euro bis 150 Millionen Euro ausbezahlt werden.
- Der Förderungszeitraum ist das gesamte Jahr 2023 und gliedert sich in zwei Förderperioden von 01. Jänner bis 30. Juni 2023 und von 01. Juli bis 31. Dezember 2023.
- Der Energiekostenzuschuss II wird, wie bereits der Energiekostenzuschuss I, von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) abgewickelt.
- Um die Antragstellung zu erleichtern, gibt es nun auf der aws-Website eine Voranmeldephase bis 02. November 2023.
- Die Antragsphase für 2023 wird – vorbehaltlich der Genehmigung durch die EU‑Kommission – am 09. November starten. Die Antragstellung bezieht sich auf beide Förderungsperioden. Dabei sind für die Förderungsperiode 1 die IST-Kosten anzugeben, welche die Grundlage sowohl für die Zuschussberechnung der Förderungsperiode 1 als auch für die Ermittlung einer Obergrenze der Zuschusshöhe für die Förderungsperiode 2 bilden. Für die tatsächliche Ermittlung der Zuschusshöhe für die Förderungsperiode 2 ist im Jahr 2024 eine separate IST-Kostenabrechnung vorzulegen.
- Beim Energiekostenzuschuss II gibt es einige Neuerungen im Vergleich zum Energiekostenzuschuss I:
- In der Stufe 1 und 2 entfällt das Kriterium der Energieintensität.
- Insgesamt gibt es eine höhere Förderintensität der Mehrkosten:
- Basisstufe: von 30 auf 50 Prozent
- Stufe 2: von 30 auf 50 Prozent
- Stufe 3: von 50 auf 65 Prozent
- Stufe 4: von 70 auf 80 Prozent
- Stufe 5 (neu): Förderintensität 40 Prozent
- Neue Obergrenzen für die Beihilfenhöhe:
- Basisstufe: von 400.000 auf 2 Millionen Euro
- Stufe 2: von 2 Millionen auf 4 Millionen Euro
- Stufe 3: von 25 Millionen auf 50 Millionen Euro
- Stufe 4: von 50 auf 150 Millionen Euro
- Stufe 5 (neu): 100 Millionen Euro
- Neu in allen Stufen:
- Erfordernis des Betriebsverlustes oder einer Absenkung des EBITDAs um 40 Prozent zum selben Zeitraum des Vergleichszeitraum 2021
- In Stufe 1 gilt dieses Kriterium ab einer Zuschusshöhe von 250.000 Euro (125.000 Euro pro Förderperiode).
- Gefördert werden in Stufe 1 folgende Energieformen: Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte, Dampf, Heizöl, Holzpellets und Hackschnitzel.
- Bei Zuschüssen eines Unternehmens, die insgesamt (EKZ I und EKZ II) 2 Millionen Euro übersteigen, müssen Unternehmen eine Beschäftigungsgarantie abgeben. Bei dieser verpflichten sich die Fördernehmerinnen und Fördernehmer, bis 01. Jänner 2025 mindestens 90 Prozent der am 01. Jänner 2023 vorhandenen Vollzeitäquivalente zu erhalten.
- Für alle Stufen gilt die Erfordernis der Beschränkung von Bonizahlungen und eine beschränkte Ausschüttung von Dividenden.
- Die geplanten Förderkriterien sehen eine Reihe von Mechanismen gegen eine Förderung jenes Anteils der Kostensteigerungen vor, die gegebenenfalls schon durch höhere Preise weitergegeben wurden. Generell ist eine Förderung von Kostenanteilen, die schon in Preisen weitergegeben wurden, ausgeschlossen.
Informationen zur Voranmeldung aws
- Ab sofort können Sie sich über den aws Fördermanager für den Energiekostenzuschuss II bis 02.11.2023 voranmelden. Eine Voranmeldung ist für eine anschließende Antragstellung unbedingt erforderlich.
- Nach erfolgreich abgesendeter Voranmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse. An diese E-Mail-Adresse erhalten Sie in weiterer Folge ebenso eine Nachricht, in der Ihnen ein persönliches Zeitfenster für die anschließende Antragstellung zugewiesen wird.
- Wichtig: Die Antragsmöglichkeit ist mit den bei der Voranmeldung angegebenen E‑Mail-Adressen verknüpft. Beachten Sie die korrekte Schreibweise der E‑Mail-Adressen, da die Angaben im Nachgang nicht mehr geändert werden können!
- Informationen zum Antragsprozess finden Sie auf der Internetseite zum aws Energiekostenzuschuss II.
Falls Sie noch Fragen haben, melden Sie sich bei Ihrem/Ihrer zuständigen Betreuer/Betreuerin.
Ihr BHM-Team