am 26. November 2021 wurde die Kurzarbeit ein weiteres Mal verlängert und auch einige Zusatzpunkte eingeführt:
Zur Verlängerung der Kurzarbeit kommt eine Vereinfachung der Rahmenbedingungen für diese Maßnahme: Unternehmen werden drei Wochen Zeit haben, die CoV-Kurzarbeit rückwirkend zu beantragen und bekommen trotzdem die Unterstützung in voller Höhe. Dazu kommen Hilfen für Betriebe in Saisonbranchen – Stichwort „Saisonstarthilfe“ – und schließlich ein „Langzeitkurzarbeitsbonus“.
Nun bekommen Saisonbetriebe für Neuanstellungen 65 Prozent des Bruttogehalts, also inklusive aller Lohnnebenkosten, vom Arbeitsmarktservice (AMS) refundiert, wobei die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den vollen Lohn erhalten.
Die Maßnahme zur Fachkräftesicherung gilt für alle Personen, die zwischen 3. November und 12. Dezember angestellt werden. Kontrollen sollen Missbrauch verhindern. Schließlich werden Beschäftigte, die lange in Kurzarbeit sind, extra unterstützt und erhalten einen Bonus von 500 Euro netto. Voraussetzung ist, dass sie im November 2021 in Kurzarbeit waren und seit März 2020 insgesamt zehn Monate oder länger für Kurzarbeit angemeldet waren.
Den Bonus für „Langzeitkurzarbeitende“ bekommen nur jene, deren Bemessungsgrundlage kleiner als 50 Prozent der Höchstbemessungsgrundlage ist. Zudem werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in „Trinkgeldbranchen“ ab Dezember besonders unterstützt.
Bitte beachten: die neuen Dokumente wie Sozialpartnervereinbarung, etc. sind noch nicht veröffentlicht und wir empfehlen, daher dies abzuwarten, da wir ansonsten die KUA Alt bis 31.12.2021 und dann noch einen neuen Antrag für eine etwaige Verlängerung bis 31.3.2022 beantragen müssen. Da sie den Antrag 3 Wochen rückwirkend stellen, gibt es auch keine Fristversäumnis. Lt. Info AMS sollen die Anträge erst ab 6.12.2021 gestellt werden, da erst ab dann die EDV dort so umgestellt wird, dass keine Änderungen mehr erforderlich sind.