Corona Newsletter Update

Liebe Klientinnen und Klienten,

wie Sie vielleicht den Medien entnommen haben, tritt mit morgen 0.00 Uhr eine Verschärfung des Lockdowns ein, der bis 7.12. 0.00 Uhr in der Früh dauern soll. Ob die Maßnahmen dann nochmals verlängert werden, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Für die nunmehr zusätzlich betroffenen Unternehmen wurden folgende Unterstützung angekündigt:

  • Umsatzentgang Ersatzleistungen

Ausbezahlt werden den Betrieben also je nach Betroffenheit 80, 60, 40 oder 20 Prozent des November-Umsatzes aus dem Vorjahr als Ersatzleistung.

Wer aber bekommt wie viel?

  • 80 Prozent, also das Maximum, wird an all jene ausbezahlt, die „körpernahe Dienstleistungen“ anbieten. Dazu zählen etwa Friseure, Masseure oder Kosmetiker.
  • 60 Prozent Ersatz bekommen Handelsbetriebe, die mit „verderblicher“ oder „stark saisonal bedingter Ware“ handeln. Als Beispiel nennt das Finanzministerium etwa den Blumenhandel. 
  • 20 Prozent Ersatz bekommen jene Unternehmen, die mit „wertbeständigen Gütern“ handeln. Sprich, mit Waren, bei denen auch „nach drei Wochen keine Wertminderung oder verringerte Nachfrage zu erwarten ist„. Als Beispiel wird von politischer Seite hierfür der Möbelhandel angeführt.
  • 40 Prozent des Umsatzes aus dem November des Vorjahres, die Regierung spricht bei diesem Wert von der „Basis“ des neuen Umsatzersatzes, soll der Rest der nun geschlossenen Betriebe erhalten.

Weil diese gestaffelte Variante viel komplexer als die erste, pauschale Version des Umsatzersatzes ist, spricht die Regierung von nun notwendigen „technischen Anpassungen„, die vorgenommen werden müssen.

Bis dahin werde die Beantragung für den Umsatzersatz auf FinanzOnline erst einmal „nicht möglich sein“. Ziel sei es aber, erklärt Gernot Blümel, dass die Anträge ab 23.11. gestellt werden können. Die Auszahlung soll dann sehr rasch erfolgen. D.h. es können ab sofort keine Finanzonline Anträge für den Umsatzentgang mehr beantragt werden. Dieser Punkt wurde bereits aus dem FinanzOnline entfernt. Das heißt alle Betriebe, die bis dato noch keinen Antrag gestellt haben, müssen bis 23.11. warten.

Wir gehen davon aus, dass die Details hierzu im Laufe der Woche veröffentlicht werden. Die Einteilung wird aufgrund des ÖNACE Codes vorgenommen. Es wird sicherlich zahlreiche Rückfragen und Klarstellungen geben, wie immer in den letzten Monaten.

Wir gehen davon aus, dass so wie bei den bisherigen Branchen Kurzarbeit und Fixkostenzuschuss nicht abgezogen werden müssen. Dies kann jedoch eventuell geändert werden, weil teilweise schon von „Überförderung“ in den Medien gesprochen wird.

  • Kurzarbeit

Das verbesserte Modell für alle Betriebe, die bereits geschlossen haben, soll auch auf die zusätzlichen Branchen anwendbar sein, das heißt auch auf 0 Stunden während der Schließung.

  • Einschränkungen Lock-Down

Falls Sie die Details noch nicht gelesen haben, hier ein Link zum Ministerium für die weiteren Details.

https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html

  • Beendigung Hackler-Regelung

Die Regierung hat sich geeinigt: Statt der derzeitigen abschlagsfreien Hacklerregelung wird ein „Frühstarterbonus“ im Pensionssystem eingeführt. Damit bekommen Menschen, die zwischen dem 15. und 20. Lebensjahr gearbeitet haben, monatlich 60 Euro zusätzlich. Darauf haben sich ÖVP und Grüne geeinigt, hieß es weiter.

Das neue Modell soll diesen Freitag per Initiativantrag im Nationalrat beschlossen werden und am 1. Jänner 2022 in Kraft treten. Die Hacklerregelung, wonach man mit 45 echten Beitragsjahren mit 62 in Frühpension gehen kann, bleibt grundsätzlich bestehen. Allerdings werden die mit Beginn des heurigen Jahres abgeschafften Abschläge in der ursprünglichen Höhe von 4,2 Prozent pro Jahr 2022 wieder eingeführt.

Als Ausgleich kommt dann der „Frühstarterbonus“. Menschen, die zwischen dem 15. und 20. Lebensjahr gearbeitet und Beitragsjahre erworben haben, bekommen damit einen monatlichen Fixbetrag von 60 Euro zusätzlich zu ihrer Pension. Voraussetzung sind insgesamt 25 Versicherungsjahre, ansonsten soll der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt des möglichen Pensionsantritts ausbezahlt werden.

Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden und berichten über die Details, sobald diese veröffentlicht werden.

Bleiben Sie Gesund.

IHR BHM-Team

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