Sehr geehrte Klientinnen und Klienten,
wir dürfen Ihnen wieder die letzten News zusammenfassen:
- Umsatzentgang und Fixkostenzuschuss
Die EU-Kommission hat am Freitag 20.11.2020 zwar eine erweiterte Form des Fixkostenzuschusses zwei grundsätzlich ermöglicht, mit der Firmen in der Corona-Krise mit bis zu drei Millionen Euro geholfen werden kann. Ab Montag 23.11.2020 beantragbar wird vorerst aber weiter jene Version mit 800.000 Euro sein, hieß es aus dem Finanzministerium. Dort wird an den Details zum Drei-Millionen-Fixkostenzuschuss weitergearbeitet.
Damit Firmen auf den Fixkostenzuschuss zwei Zugriff erhalten können, müssen sie gegenüber dem Vorjahreszeitraum einen Umsatzeinbruch von zumindest 30 Prozent verzeichnen. Gedeckt werden dürfen maximal 70 Prozent der ungedeckten Fixkosten – bei Kleinst- und Kleinunternehmen bis zu 90 Prozent. Die Firmen dürfen sich „nicht in Schwierigkeiten“ befinden, heißt es in der Mitteilung der EU-Kommission von Freitag. = wie wir bereits berichtet haben, sind daher die UiS Kennzahlen zu beachten, allerdings nicht für KMU, hier gilt ausschließlich, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist (§ 66 Insolvenzordnung)
Ungedeckte Fixkosten sind Fixkosten, die einem Unternehmen während des beihilfefähigen Zeitraums – 16. September 2020 bis 30. Juni 2021 – entstanden sind beziehungsweise entstehen. Im selben Zeitraum dürfen sie weder durch den Deckungsbeitrag, also die Differenz zwischen Erlösen und variablen Kosten, noch aus anderen Quellen wie Versicherungen, befristete Beihilfemaßnahmen oder Unterstützung aus anderen Quellen gedeckt sein. (wie bisher erwarten wir hier Klarstellungen durch die noch zu veröffentlichen FAQs)
Der Antrag für den Umsatzentgang kann wieder ab Montag 23. November über das Finanzonline beantragt werden. Auch der Fixkostenzuschuss Phase II soll ab 23. November beantragt werden können, auch wieder über Finanz-Online.
- Corona Hilfspaket verlängert
Die Regierung hat folgende Punkte beschlossen (Genehmigung im Nationalrat noch ausständig, Antrag am 20.11.2020 eingebracht):
- Die Ermäßigung der Umsatzsteuer auf 5% in der Gastronomie, Hotellerie und Kultur soll bis 31.12.2021 verlängert werden
- Sämtliche Speisen und Getränke sollen somit mit 5% bis 31.12.2021 besteuert werden
- Die Steuerstundungen, die mit 15.1.2021 ausgelaufen wären, werden bis 31.3.2021 verlängert. In diesem Zeitraum sollen auch keine Stundungszinsen und keine Säumniszuschläge anfallen.
- Bis 31.3.2021 werden auch die Steuerbegünstigungen für Kurzarbeit, Telearbeit und Quarantäne, ebenso die Begünstigung für das Pendlerpauschale sowie für Zulagen (Erschwernis und Gefahr) verlängert. Bei der Kurzarbeit gelten auch beim Jahressechstel ein Zuschlag von 15% (wie schon für 2020).
- Corona Test und Impfungen werden bis 31.12.2022 von der Umsatzsteuer befreit
- Hackler-Pension
Diese wurde im Nationalrat wie von uns angekündigt beschlossen.
- Öko-Steuerreform
CO2-Malus wird verschärft
Der CO2-Freibetrag wird also gesenkt, der CO2-Malus wird von 2021 bis 2024 auf 80 Euro pro Gramm verdoppelt. Darüber hinaus soll die Deckelung bei der Nova schrittweise verschärft werden – von einer Anhebung auf 50 Prozent im Jahr 2021 auf 80 Prozent im Jahr 2024. Das betrifft auch CO2-intensive Motorräder, hieß es am Samstag. Dort wird der Deckel von 20 auf 30 Prozent angehoben. Auch bisher bestehende Schlupflöcher sollen geschlossen werden: Künftig sind alle Fahrzeuge zur Personen- und Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen NoVa-pflichtig, bisher gab es Ausnahmen für SUVs und Pick-Ups, die als Klein-LKW gelten.
Die NoVa-Anpassungen sollen ab 1. Juli 2021 in Kraft treten. Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) untermalte das mit einem Beispiel: Wer sich im kommenden Jahr einen großen SUV kauft, soll rund 3500 Euro mehr zahlen, „perspektivisch bis 2024 sind das gut 11.000 Euro mehr“. Von einem „Run“ auf SUVs bis zum Sommer geht die Ministerin nicht aus. Eine gewisse Umstellungsphase von einer Regel auf die nächste sei aber schlichtweg nötig. Insgesamt wolle man mehr Kostenwahrheit im Problemsektor Verkehr schaffen. Denn: „Jede dritte Neuzulassung ist ein SUV.“
Die nächsten Schritte der Ökosteuerreform sehen auch einen steuerlichen Bonus für Fahrräder und andere klimafreundliche Mobilitätsformen vor, erklärte Gewessler. Netzkarten sollen künftig vollständig vom Sachbezug befreit werden. Bei Jobtickets soll es zu einer Entbürokratisierung kommen – der Erwerb muss nicht mehr durch den Arbeitgeber erfolgen. Zudem sollen Bezieher der Pendlerpauschale diese künftig auch bei Nutzung eines Dienstfahrrads beanspruchen können. All diese Maßnahmen sollen ebenso mit 1. Juli 2021 in Kraft treten.
Teuerungen für Unternehmen aus Drittstaaten
Wesentlich früher – nämlich bereits mit Jahreswechsel – soll das Tanken für den Schwerverkehr aus Drittländern teurer werden. Unternehmen aus Drittstaaten sind beim Sprit künftig nicht mehr vorsteuerabzugsberechtigt – sie müssen damit die vollen 20 Prozent Umsatzsteuer auf Diesel und Benzin zahlen. Das sei vor allem im Speditionsbereich ein großes Thema, hieß es am Samstag. Von der Regelung sind Schwertransporter aus EU-Länder allerdings weiter ausgenommen.
Mit 1. Jänner soll zudem der „Reparaturbonus“ kommen: Für Reparaturen gilt künftig ein ermäßigter Steuersatz von zehn Prozent. Von der Regelung umfasst sind Fahrräder und E-Bikes, Schuhe, Lederwaren, Kleidung und Haushaltswäsche. Damit sei der maximale von der EU vorgegebene Spielraum ausgenützt worden, betonte Gewessler.
- Corona Bonus für Arbeitslose
Der Nationalrat hat Freitagabend zum zweiten Mal einen Bonus für jene beschlossen, die in der Coronakrise arbeitslos sind. Sie können bis 450 Euro erhalten. Für jedes Monat von September bis November sind 150 Euro Bonus vorgesehen. Zustimmung kam von allen Fraktionen außer von den NEOS.
- WKO FAQ
Über diesen Link finden Sie weitere nützliche Informationen zum Thema Covid 19: https://news.wko.at/news/oberoesterreich/COV-Newsletter133.html?fbclid=IwAR3EObsUdqSc0eD9PTznRFhE8DG6bCLLupMftw1QOoIZykOfaOkyoZKqeqE#18111
Zum Ablauf der Beantragung des Umsatzentgang und des Fixkostenzuschuss verweisen wir auf unsere bisherigen Newsletter, wo wir den Ablauf genau beschrieben haben. Falls Sie Fragen haben, stehen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
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Ihr BHM-Team