Sehr geehrte Klientinnen und Klienten,
die Gesetze und VO ändern sich laufend, daher dürfen wir Euch einige Updates zukommen lassen:
- Sonderbetreuungszeit
NEUE SONDERBETREUUNGSZEIT RÜCKWIRKEND AB 1. NOVEMBER 2020
Ein heute erschienener Gesetzesantrag sieht mit Wirksamkeit ab 01.11.2020 eine Neuregelung der Sonderbetreuungszeit vor (gültig bis zum Ende des aktuellen Schuljahres, also bis 09.07.2021). Es handelt sich um die mittlerweile vierte Regelung der Sonderbetreuungszeit (Version 4.0).
Die Regelung ist von den bisherigen Sonderbetreuungszeiten unabhängig (keine Anrechnung von vor 01.11.2020 konsumierten Zeiten) und weist folgende Neuerungen auf:
- Bezahlte Freistellung bis zu vier Wochen möglich (statt bisher drei Wochen);
- Rechtsanspruch für die Arbeitnehmer (statt bisher Vereinbarungsprinzip);
- Erstattung für den Arbeitgeber gegenüber der Bundesbuchhaltungsagentur im Ausmaß von 100 % des fortgezahlten Entgelts (statt 50 %);
- Sonderbetreuungszeit ist in Bezug auf unter 14-jährigen Kinder auch bei behördlicher Quarantäne des Kindes möglich;
- Arbeitnehmer, deren Arbeitsleistung für die Aufrechterhaltung des Betriebes erforderlich ist, sind nicht mehr von der Sonderbetreuungszeit ausgeschlossen;
- andere bezahlte Dienstfreistellungen (z.B. § 8 Abs. 3 AngG) müssen nicht mehr vorrangig konsumiert werden.
Die offizielle Gesetzwerdung bleibt noch abzuwarten, gilt aber aufgrund der politischen Einigung von ÖVP, Grünen und SPÖ als sicher.
- Antrag auf Vergütung Personalkosten
Die Anträge für den Dienstgeberkosten Ersatz Personalkosten sind leider nicht einheitlich. Anbei 2 Muster für Wien und NÖ. Aber bitte, wenn Sie die Kosten selbst beantragen, beim zuständigen Magistrat oder bei der Bezirkshauptmannschaft direkt anfordern. Der Amtsschimmel lässt grüßen!!
- Schnelltestmöglichkeit
Abbott COVID 19 Antigen-Schnelltest bei Prime Physical Med, Ordination Prim.Dr.Klaus Hohenstein.
Die Ordination befindet sich in der Argentinier Straße 29 im 4. Bezirk in Wien, direkt gegenüber vom ORF Funkhaus. Dank der großzügigen Räumlichkeiten gibt es keinen Kontakt zu anderen PatientInnen!
Der Abbott COVID 19 Antigen-Schnelltest verrät dank eines Rachenabstrichs innerhalb von 15 Minuten, ob man COVID-positiv oder negativ ist. Das Ergebnis ist eine Momentaufnahme. Das Ergebnis gilt nicht als Reisebestätigung oder zur Beendigung einer Quarantäne. Auch gilt weiterhin Mund-Nasenschutz in allen geschlossenen Räumen sowie Mindestabstand von 1m zu anderen Personen. Bei einem positiven Ergebnis ist unverzüglich die COVID-Hotline 1450 zu kontaktieren. Die Kosten liegen lt. Info bei EUR 21,–.
Darüber hinaus gibt es in den verschiedenen Bundesländern umfangreiche Teststellen. Falls Symptome bestehen, dann sind die Tests kostenlos und gelten auch gesetzlich.
- Homeoffice
Hierzu wurde ein Leitfaden veröffentlicht (siehe anbei). Eine gesetzliche Regelung soll bis Ende Qu. 1 2021 kommen.
- Umsatzentgang
Es entstehen hierzu immer wieder Zusatzfragen, die wir aktuell beantworten und teilweise auch direkt anfragen bei der COFAG. Wir bemühen uns alle auftauchenden Sonderfragen zu klären.
Sie können sich auch selbst laufend direkt beim BMF in den FAQs informieren. Diese werden aufgrund der Anfragen laufend erweitert.
https://www.bmf.gv.at/public/informationen/informationen-coronavirus/infos-umsatzersatz.html
Wir halten Sie weiter auf Laufenden und bleiben Sie Gesund
Ihr BHM-Team