3 G Nachweis Arbeitsplatz

nachdem wir laufend Änderungen und Anpassungen bezüglich 3-G-Regelung am Arbeitsplatz haben, dürfen wir Ihnen nochmal die aktuell gültige Rechtslage zusammenfassen:

3G-Nachweispflicht am Arbeitsplatz

 Gemäß 5. COVID-19 Maßnahmenverordnung dürfen Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber den Ort der beruflichen Tätigkeit nur noch betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind und dies nachweisen können.


Geimpft

Einmalimpfung (Johnson & Johnson)Ab 22 Tage nach der Impfung bis 270 Tage nach der Impfung
Zweitimpfung (Moderna, BioNTech Pfizer, Astra Zeneca)Ab der 2. Impfung bis 360 Tage nach der Zweitimpfung
AuffrischungsimpfungBis 360 Tage nach der 3. Dosis

Genesen

Genesungszertifikat oder Absonderungs-bescheid oder ärztliche BestätigungBis 180 Tage nach der überstandenen Infektion

Getestet

Molekularbiologische Tests (z.B. PCR-Test)Bis 72 Stunden nach Nachweiserstellung Testabnahme (Bis 48 Stunden in Wien)
Antigentest nur von befugter StelleBis 24 Stunden nach Nachweiserstellung Testabnahme

Mit dem 3G-Nachweis entfällt die Maskenpflicht am Arbeitsplatz.

Besucherinnen und Besucher von Büros müssen ausnahmslos eine FFP2-Maske tragen, wobei ein 2G-Nachweis nicht erforderlich ist (Ausnahme des § 5 (2) Z. 15 der 5. COVID-19 Maßnahmenverordnung).

Diese Vorschrift gelten für das Datum der Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass laufend Anpassung vorgenommen werden und diese daher zu berücksichtigen sind.

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