Corona Newsletter Update

Sehr geehrte Klientinnen und Klienten!

Wie sie vermutlich schon erfahren haben, hat die Regierung einen zweiten Lock-Down ab Dienstag 3.11.2020 0 Uhr beschlossen. Dieser ist für die Wirtschaft nicht so umfassend wie das letzte Mal. Die wichtigsten Eckpunkte möchten wir Ihnen aber hiermit zusammenfassen:

  • Eckpunkte des Lock-Downs für Unternehmen

Die Gastronomie muss ab 3.11. für Gästebewirtung schließen. Getränke und Speisen dürfen jedoch zwischen 6 bis 20 Uhr über die Gasse verkauft und geliefert werden. Offen bleiben Betriebskantinen (max. 6 Personen pro Tisch und Schutzmaßnahmen), Speisewagen in öffentlichen Verkehrsmitteln, Einrichtungen zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen, Kantinen in Kranken- und Kuranstalten

Für den Handel und Geschäfte wird die alte Regelung pro 10m² 1 Kunde wieder eingeführt. Die Geschäfte dürfen aber geöffnet bleiben. Dienstleistungsbetriebe wie Friseur, Maniküre, etc. dürfen weiterhin unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen geöffnet bleiben (Mund und Nasenschutz, Mindestabstand aber keine Beschränkung mit m²). Offen bleibt die Hotellerie allerdings nur für Geschäftsreisenden, Privat- und Urlaubsreisende dürfen nicht aufgenommen werden. Industrie und Handwerk bleiben ebenfalls offen.

Geschlossen werden weiters: Freizeit- und Vergnügungsparks, Bäder und Thermen, Tanzschulen, Wettbüros, Spielhallen, Casinos, Schaubergwerke, Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution, Theater, Konzerte, Kinos, Varietés, Kabaretts, Indoorspielplätze, Museen, Paintballanlagen, Tierparks und Zoos. Offen bleiben Bibliotheken und Parkanlagen.

Homeoffice: soweit wie möglich sollen MitarbeiterInnen wieder vom Homeoffice arbeiten. Falls Mitarbeiter im Office arbeiten ist ein Mindestabstand von 1m einzuhalten, räumliche Trennung (Plexiglas) sind zu empfehlen. Bei Kundenkontakt besteht eine Pflicht für Mund-Nasen-Schutz. Im Office ist das Tragen des MNS zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vereinbaren.

Um den Fortbestand der Betriebe zu gewährleisten, werden Zuschüsse laut Regierung für alle Unternehmensformen, für alle Körperschaftssteuern, Vereine, Theater und Museen ebenso wie für Non-Profit-Organisationen zur Verfügung gestellt. Der maximale Auszahlungsbetrag pro Unternehmen beläuft sich EU-Regeln zufolge auf höchstens 800.000 Euro. Bestimmte CoV-Hilfen müssen gegengerechnet werden. Auch eine Kombination von Umsatzersatz und Fixkostenzuschuss ist für betroffene Unternehmen möglich.

Sämtliche Betriebe, Vereine, etc die durch die behördliche Anordnung schließen müssen, erhalten über einen Antrag im Finanzonline 80% des Umsatzes von November 2019 als Zuschuss. Sobald wir wissen ab wann die Antragsmöglichkeit gegeben ist, werden wir Sie informieren. Diese soll jedoch laut Ankündigung rasch erfolgen und die Gelder auch unkompliziert noch im November 2020 zur Auszahlung gelangen. Das Finanzamt greift hierzu automatisch auf die mittels UVA gemeldeten Umsatzbeträge zu. Betriebe die 2019 noch nicht gegründet waren, sollen einen Durchschnitt der letzten Monate vor November erhalten. Der Zuschuss ist jedoch an die Erhaltung der Arbeitsplätze gebunden, d.h. werden die MitarbeiterInnen gekündigt, dann wird auch der Zuschuss gekürzt oder fällt zur Gänze weg (Details folgen). Wie genau die Ermittlung des Zuschusses bei Quartalsmeldungen der UVA (wir gehen davon aus, dass der Quartalsbetrag vom 4. Quartal 2019 gedrittelt wird) erfolgt oder bei Kleinunternehmen, ist noch offen.

Für alle Betriebe, die zwar nicht geschlossen sind, jedoch durch die Einschränkungen betroffen sind, soll der Fixkostenzuschuss Phase II nunmehr rasch umgesetzt werden.

Weitere Details und Ausführungen finden Sie unter: https://orf.at/corona/stories/3187480/

  • Kurzarbeit wieder überarbeitet

Die Kurzarbeit kann für maximal sechs Monate beantragt werden. Beschäftigte erhalten weiterhin 80 bis 90 Prozent ihres Nettoeinkommens. Die ausgefallenen Arbeitsstunden können für Weiterbildungen genutzt werden, die Weiterbildungskosten werden vom AMS gefördert. Voraussetzung für Kurzarbeit im November ist, dass seit 1. Oktober ein Beschäftigungsverhältnis besteht. Der Durchrechnungszeitraum wurde bis 31. März 2021 verlängert. Für bereits beantragte Kurzarbeit braucht es keinen neuerlichen Antrag. Zudem fließt der angekündigte Umsatzersatz (80% Zuschuss siehe Punkt 1) nur gegen eine Arbeitsplatzgarantie.

Die Arbeitszeit kann im Durchschnitt wiederum wie im März auf 10% gesenkt werden. Somit können für alle Betriebe, die schließen müssen, die Mitarbeiter im November auch 0 Stunden arbeiten und diese fehlenden Ausfallsstunden dann z.B. im Dezember oder Jänner 2021 einarbeiten.

In der Gastronomie erhalten die Mitarbeiter einen Bonus von EUR 100,– für den Entgang von Trinkgeldern vom AMS.

  • Homeoffice

Auch für jene, die im Homeoffice arbeiten, gibt es Änderungen. Die ursprünglich bis Ende des Jahres befristete Pendlerpauschale und die Erweiterung des Unfallversicherungsgesetztes im Homeoffice werden bis März 2021 verlängert. An und für sich arbeiten die Sozialpartner an einem neuen Konzept für die Arbeit zu Hause, das soll aber erst bis März stehen. Der Anteil der Beschäftigten im Homeoffice sei im Frühjahr von zehn auf über 40 Prozent gestiegen, so Aschbacher. Angesichts der erneut steigenden Infektionszahlen sei es wichtig, die Rahmenbedingungen sicherzustellen, um das Arbeiten zu Hause zu ermöglichen und Schutz für die Beschäftigten bereitzustellen.

Durch die Anpassungen dürften Betriebe, die nunmehr wiederum betroffen sind, doch massiv unterstützt werden. Es sind noch nicht alle Details bekannt, wir werden wie gewohnt umgehend berichten. Ebenso noch einen Sondernewsletter zum Thema Mitarbeiter mit Corona Infektion, Entgeltfortzahlungen, etc..

  • BHM Office Betrieb

Wie bereits im März/April werden auch wir zum Schutz unserer MitarbeiterInnen soweit wie möglich wieder Home-Office einführen. Die Büros bleiben jedoch besetzt, sodass ein Austausch von Belegen, etc. wie bisher ungestört stattfinden kann. Wir ersuchen persönliche Besprechungen soweit wie möglich telefonisch oder über Skype/MS-Teams abzuwickeln. Bitte tragen Sie unbedingt bei Besuchen einen Munden-Nasen-Schutz und nutzen Sie die Desinfektionsmöglichkeiten bei unseren Eingängen. Durch unsere technischen Möglichkeiten werden Sie nach wie vor umfassend betreuen können und es erwachsen Ihnen daraus keine Nachteile. Wir hoffen hier auf Ihr Verständnis, nur so können wir gewährleisten, dass unser Team weiterhin einsatzbereit bleibt und Ihnen in diesen harten Zeiten wie gewohnt zur Verfügung stehen wird.

Die Intensität unserer Newsletter wird sich nunmehr wieder erhöhen, damit Sie auch immer top informiert bleiben.

Bleiben Sie Gesund.

Ihr BHM-Team

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