Newsletter Stundungspaket ÖGK

Sehr geehrte Klientinnen und Klienten,

wie gestern angekündigt, wurden das ÖGK Unterstützungspaket nunmehr beschlossen. Die detaillierte Info finden Sie anbei.

Der wichtige Punkt ist, dass es keine Stundungen für jene Beiträge gibt, wenn Sie Kurzarbeitsbehilfen/Zuschüsse EpG, Leistungen AMS, etc. beziehen. Bitte dies zu beachten.

Die Stundung für die Beiträge Februar bis April 2020 bis 15. Jänner 2021 muss NICHT extra beantragt werden. Danach können Sie bei Liquiditätsprobleme eine Ratenzahlung über 11 Monatsraten beantragen. Für diese Beiträge sind keine Verzugs- bzw. Stundungszinsen vorgesehen.

Mai, Juni und Juli Beiträge können auf Antrag bis 31.8.2020 gestundet werden. Dann können diese in Raten bis 31.12.2020 bezahlt werden. Hier fallen allerdings Verzugszinsen an. Anträge auf Stundung können ab 5.6.2020 gestellt werden.

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