Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Fahrrads oder Kraftrads

Dienstfahrräder bringen Vorteile für alle. Besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein arbeitgebereigenes Fahrrad oder Kraftrad mit einem Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer für private Fahrten sowie Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu benützen, ist ein Sachbezugswert von Null anzusetzen.

Unter Fahrräder und Krafträder fallen zB Motorfahrräder, Motorräder mit Beiwagen, Quads, Elektrofahrräder und Selbstbalance-Roller, vorausgesetzt sie haben einen ausschließlich elektrischen oder elektrohydraulischen Antrieb.

Weiters können für dienstliche Fahrten Kilometergelder geltend gemacht werden. Beim Fahrrad sind das 0,38 € pro Kilometer.

Dienstfahrräder gelten auch als Betriebsausgabe und können, je nach Anschaffungspreis, sofort abgeschrieben werden.

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